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Erstes Urteil zum LKW-Kartell: Großteil der Ansprüche begründet

Das Landgericht (LG) Hannover hat im Rechtsstreit zwischen der Stadt Göttingen und dem LKW-Hersteller MAN jüngst überraschend ein Grundurteil verkündet, wonach es einen Großteil der Ansprüche der Stadt Göttingen für begründet hält (Aktenzeichen 18 O 8/17). Die Rechtskraft dieses Urteils wird aber so bald nicht erwartet, da MAN voraussichtlich Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Celle einlegen wird.

Die Stadt Göttingen als Klägerin forderte von dem beklagten LKW-Hersteller MAN Schadensersatz in Höhe von 335.000 EUR, weil dieser ein Kartell gebildet habe. Hintergrund des Schadensersatzanspruches ist der Bezug von MAN-LKW und Fahrgestellen durch die Stadt Göttingen für die städtische Feuerwehr und die Müllabfuhr.

Der Einwand von MAN und anderen LKW-Herstellern in vergleichbaren Verfahren, dass die Abnehmer – und so auch die Stadt Göttingen – keinen Schaden erlitten haben, weist das Gericht zurück. MAN argumentierte, dass selbst wenn ein Schaden vorgelegen habe, dieser an die jeweiligen Kunden der Stadt Göttingen weitergereicht worden wäre. Jenes Argument ließ das Gericht bei dem Vorliegen des Endkundenverhältnisses zwischen Stadt und Gebührenzahler der Müllabfuhr jedoch nicht gelten. Die LKWs werden hier gerade nicht an eigene Kunden der Stadt Göttingen weiterverkauft, welche im Konkurrenzverhältnis zu dieser stehen. Eine andere Betrachtung kann sich dennoch in weiteren LKW-Kartellverfahren aus dem Vorhandensein von Endkunden außerhalb einer solchen öffentlich-rechtlichen Beziehung ergeben.

Abgelehnt wurden in hiesigem Urteil hingegen nur die Teile des Schadensersatzes, welchen Beschaffungsvorgänge zwischen der Stadt Göttingen und MAN außerhalb des Kartellzeitraumes zugrunde lagen.

Über die konkrete Höhe des Schadens wird nun in einer gesonderten und aller Wahrscheinlichkeit nach langwierigen Verhandlung entschieden werden.

Jasmin Braunisch
Rechtsanwältin

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke