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Erstes Urteil zum LKW-Kartell: Großteil der Ansprüche begründet

Das Landgericht (LG) Hannover hat im Rechtsstreit zwischen der Stadt Göttingen und dem LKW-Hersteller MAN jüngst überraschend ein Grundurteil verkündet, wonach es einen Großteil der Ansprüche der Stadt Göttingen für begründet hält (Aktenzeichen 18 O 8/17). Die Rechtskraft dieses Urteils wird aber so bald nicht erwartet, da MAN voraussichtlich Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Celle einlegen wird.

Die Stadt Göttingen als Klägerin forderte von dem beklagten LKW-Hersteller MAN Schadensersatz in Höhe von 335.000 EUR, weil dieser ein Kartell gebildet habe. Hintergrund des Schadensersatzanspruches ist der Bezug von MAN-LKW und Fahrgestellen durch die Stadt Göttingen für die städtische Feuerwehr und die Müllabfuhr.

Der Einwand von MAN und anderen LKW-Herstellern in vergleichbaren Verfahren, dass die Abnehmer – und so auch die Stadt Göttingen – keinen Schaden erlitten haben, weist das Gericht zurück. MAN argumentierte, dass selbst wenn ein Schaden vorgelegen habe, dieser an die jeweiligen Kunden der Stadt Göttingen weitergereicht worden wäre. Jenes Argument ließ das Gericht bei dem Vorliegen des Endkundenverhältnisses zwischen Stadt und Gebührenzahler der Müllabfuhr jedoch nicht gelten. Die LKWs werden hier gerade nicht an eigene Kunden der Stadt Göttingen weiterverkauft, welche im Konkurrenzverhältnis zu dieser stehen. Eine andere Betrachtung kann sich dennoch in weiteren LKW-Kartellverfahren aus dem Vorhandensein von Endkunden außerhalb einer solchen öffentlich-rechtlichen Beziehung ergeben.

Abgelehnt wurden in hiesigem Urteil hingegen nur die Teile des Schadensersatzes, welchen Beschaffungsvorgänge zwischen der Stadt Göttingen und MAN außerhalb des Kartellzeitraumes zugrunde lagen.

Über die konkrete Höhe des Schadens wird nun in einer gesonderten und aller Wahrscheinlichkeit nach langwierigen Verhandlung entschieden werden.

Jasmin Braunisch
Rechtsanwältin

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

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Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

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In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

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