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Was droht den Autofahrern bei Handynutzung am Steuer?

Seit dem 19.10.2017 müssen Autofahrer höhere Geldbußen fürchten, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Im Herbst dieses Jahres wurden bereits flächendeckende Polizeikontrollen durchgeführt, in deren Fokus jedoch nicht die Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen stand, sondern die Aufdeckung von fahrfremden Beschäftigungen, u.a. auch der Handynutzung am Steuer. Für viele Autofahrer gehört das Verwenden des Handys bzw. des Smartphones während der Autofahrt z.B. um Nachrichten zu lesen oder zu verschicken, als Navigationsgerät oder schlicht zum Musik hören oder als Uhr indes zum Standard. Umso größer ist das Unverständnis, wenn im Rahmen einer Polizeikontrolle eine unzulässige Handynutzung festgestellt wird.

Was versteht man eigentlich unter dem „Benutzen“ im rechtlichen Sinne? § 23(1a) StVO besagt dazu Folgendes: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Damit stellt bereits das bloße Halten von Handy bzw. Smartphone in der Hand oder das in die Handnehmen (z.B. um die Urzeit nachzuschauen oder Nachrichten zu lesen) bei laufendem Motor (z.B. im Stau) eine im rechtlichen Sinne unzulässige Nutzung dar. Man muss mit dem Handy nicht telefonieren!

Rechtlich verboten während der Autofahrt für den Fahrer sind somit:

  • Nutzung des Handys als Telefon, unabhängig davon, ob eine Verbindung zu Stande kam, auch nicht über eine im Handy vorhandene Freisprecheinrichtung
  • Wegdrücken eines eingehenden Anrufs
  • Nutzung des Handys als Navigationsgerät (google maps etc.) bzw. als Uhr
  • Nutzung des Handys als Organizer, um Termine nachzuschauen
  • Versenden einer SMS/WhatsApp-(Sprach)Nachrich
  • Nutzung als Notizbuch
  • Nutzung als Diktiergerät
  • Versenden von E-Mails
  • Lesen von Nachrichten / Surfen im Internet
  • Das ans Ohr-Halten des Handys, um Musik zu hören
  • Das ans Ohr-Halten des Handys, um zu hören, ob es ausgeschaltet ist, bzw. um das Handy zu verlegen

Was viele nicht wissen: Auch Radfahrer können eine Geldbuße kassieren, wenn sie beim Radfahren ihr Handy benutzen!

Tatbestand Höhe des Bußgeldes Punkte im FAER Fahrverbot
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz) EUR 100,00 1 kein
mit Gefährdung EUR 150,00 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung EUR 200,00 2 1 Monat
Das Handy beim Radfahren benutzt EUR 55,00 kein kein

N. Dinnebier
Rechtsanwältin

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke