Das Team Görtz Rechtsanwälte lädt Sie herzlich zum
Arbeitgeberfrühstück „Arbeitsrecht kompakt und Arbeitnehmerdatenschutz“
in unser Stuttgarter Büro, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart – Weilimdorf ein.
Wir informieren Sie über die praxisrelevanten Aspekte im Arbeitsrecht für Arbeitgeber, stellen Ihnen die neuesten Entwicklungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, u. a. zum Urlaubsrecht, Befristungen, Teilzeit sowie zum Arbeitnehmerdatenschutz vor und laden Sie zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch, insbesondere zum Thema Datenschutz aus Sicht der Arbeitgeber ein.
Die Veranstaltung findet an den folgenden beiden Terminen statt:
Freitag, 17. Mai 2019
Mittwoch, 22. Mai 2019
– jeweils Begrüßung ab 8.15 Uhr, Beginn 8.30 Uhr –
Ihre Referenten:
Rechtsanwältin Natalia Dinnebier, Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Karoline Nutz, IT- u. Datenschutzrecht
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb bitten wir Sie um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch, den 15. Mai 2019 per Mail ra@goertz-kanzlei.de oder telefonisch 07 11 / 365 917 0.