Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

1. April 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Änderung des ElektroG ab dem 01.05.2019 – auch für passive Geräte

Ab dem 1. Mai 2019 fallen auch sog. passive Geräte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Diese Produkte werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

Betroffen von der neuen Regelung sind nur Endgeräte, die für den Betrieb mit einer Wechselspannung von max. 1000 V oder einer Gleichspannung von max. 1500 V spezifiziert sind.

Kategorie(n): Tagged With: