Ab dem 1. Mai 2019 fallen auch sog. passive Geräte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Diese Produkte werden damit registrierungs- und meldepflichtig.
Betroffen von der neuen Regelung sind nur Endgeräte, die für den Betrieb mit einer Wechselspannung von max. 1000 V oder einer Gleichspannung von max. 1500 V spezifiziert sind.