Ein Blog (oder auch Webblog) ist eine tagebuchartig geführte, öffentlich zugängliche Webseite, die ständig um Kommentare oder Notizen zu einem bestimmten Thema ergänzt wird. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen teilen sich gerne über einen eigenen Blog im Internet mit. Gepostet werden Bilder, Videos und Anekdoten – wobei die Zwecke von Blogbeiträgen variieren. So teilen die einen private Urlaubsbilder, während andere gezielt Produkte bewerben.
Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über haftungsrechtliche Aspekte beim Bloggen verschaffen.
Verantwortlichkeiten beim Bloggen
Im Rahmen eines Blogs ist zwischen unmittelbar und mittelbar Verantwortlichen zu unterscheiden. Unmittelbar Verantwortliche können vom Betroffenen direkt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung in Anspruch genommen werden. Bei mittelbarer Verantwortlichkeit sind die Verantwortlichen in der Regel zunächst kostenfrei auf die Rechtsverletzung hinzuweisen und zur Löschung aufzufordern.
Verfasser eines Blog-Beitrags und/oder eines Kommentars sind für die von ihnen geschaffenen Beiträge unmittelbar verantwortlich. Betreiber des Blogs haften für die selbst verfassten Beiträgen und Gastbeiträge, die bewusst veröffentlicht wurden als unmittelbar Verantwortliche direkt.
Für Kommentare von Blogbesuchern, die im Anschluss an einen Beitrag eingestellt wurden, haftet der Betreiber des Blogs grundsätzlich erst dann, wenn er trotz vorherigen Hinweises auf den Rechtsverstoß die Löschung des beanstandeten Beitrages verweigert (unmittelbare Verantwortlichkeit). Ein unabhängiger Domain-Betreiber, der nicht mit dem Blog-Betreiber identisch ist, sondern lediglich die Domain als Plattform für verschiedene Blog-Anbieter betreibt, haftet grundsätzlich ebenso nur als mittelbar Verantwortlicher. Entsprechendes gilt für den Admin-C einer Domain.
Haftungsfälle
Häufig ergeben sich aus den nachfolgenden Rechtsverletzungen Haftungsfälle:
- Blog-Beiträge oder Kommentare verletzen Dritte ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
- Blog-Beiträge oder Kommentare enthalten ungenehmigte Inhalte Dritter bzw. keine Quellenangabe und verletzen Urheberechte Dritter.
- Blog-Beiträge oder Kommentare mit kommerziellem Hintergrund enthalten unlauteren Äußerungen und stellen eine Wettbewerbsverletzung dar, z.B. Nichtkennzeichnung als Werbung.
- Domain, unter der Blog veröffentlicht ist, kann Namens- und/oder Markenrechte Dritter verletzten.
- Sonstige Medieninhalte des Blogs enthalten Rechtsverletzungen, z.B. fehlende Anbieterkennzeichnung, unerlaubt kopierte Bilder, unzulässige Bannerwerbung etc.
Gegen den Haftenden kommen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Gegendarstellung oder Widerruf in Betracht. Diese Ansprüche sind insbesondere im BGB, UrhG, MarkenG, UWG geregelt.
Karoline Nutz
Rechtsanwältin für IT-Recht