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BGH: Facebook muss Erben Zugriff auf das Nutzerkonto eines Verstorbenen gewähren

Mit Urteil vom 12.07.2018 (Az.: III ZR 183/17) hat der BGH entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese damit einen Anspruch gegenüber dem Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorhandenen Kommunikationsinhalte haben.

Eine Mutter hatte Facebook dahingehend verklagt, ihr Zugang zum Nutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren, da sie sich von diesem weitere Informationen zu den näheren Todesumständen ihrer Tochter erhoffte. Konkret geht es für die Eltern um die Frage, ob es sich bei dem Tod der Tochter um einen Unfall oder einen Suizid gehandelt hat.

Zwar hatte die Mutter die Zugriffsdaten von ihrer Tochter erhalten, Facebook hatte jedoch aufgrund eines Hinweises eines weiteren Nutzers über den Tod der Tochter deren Konto in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzt, was der Mutter ein Zugriff auf das Konto unmöglich machte.

Trotz entsprechender Aufforderung, das Konto ihrer Tochter wieder zu entsperren, wurde dies Seitens Facebooks mit dem Hinweis verweigert, dass der „Gedenkzustand“ nicht nur die Rechte toter Nutzer schützen würde, sondern auch die derer Facebook-Kontakte. Diese, so Facebook würden davon ausgehen, dass private Nachrichten auch privat bleiben würden.

Dieser Argumentation wollte der BGH unter anderem mit dem Hinweis, dass auch Briefe und Tagebücher Verstorbener auf deren Erben übergingen und es keinerlei Rechtfertigung dafür gebe, digitale Inhalte im Vergleich zu diesen anders zu behandeln, nicht folgen.

Letztlich schließe der Nutzer mit den Anbietern sozialer Netzwerke einen Nutzungsvertrag der mit dem Tod des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf dessen Erben übergehe. Dementsprechend, so der BGH habe Facebook den Eltern Zugang zum Nutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren.

 

Axel Steiner
Rechtsanwalt
für Erbrecht

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

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