Görtz – Legal
DE
EN
Sprache:

Blogger – Haftung

Ein Blog (oder auch Webblog) ist eine tagebuchartig geführte, öffentlich zugängliche Webseite, die ständig um Kommentare oder Notizen zu einem bestimmten Thema ergänzt wird. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen teilen sich gerne über einen eigenen Blog im Internet mit. Gepostet werden Bilder, Videos und Anekdoten – wobei die Zwecke von Blogbeiträgen variieren. So teilen die einen private Urlaubsbilder, während andere gezielt Produkte bewerben.

Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über haftungsrechtliche Aspekte beim Bloggen verschaffen.


Verantwortlichkeiten beim Bloggen

Im Rahmen eines Blogs ist zwischen unmittelbar und mittelbar Verantwortlichen zu unterscheiden. Unmittelbar Verantwortliche können vom Betroffenen direkt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung in Anspruch genommen werden. Bei mittelbarer Verantwortlichkeit sind die Verantwortlichen in der Regel zunächst kostenfrei auf die Rechtsverletzung hinzuweisen und zur Löschung aufzufordern.

Verfasser eines Blog-Beitrags und/oder eines Kommentars sind für die von ihnen geschaffenen Beiträge unmittelbar verantwortlich. Betreiber des Blogs haften für die selbst verfassten Beiträgen und Gastbeiträge, die bewusst veröffentlicht wurden als unmittelbar Verantwortliche direkt.

Für Kommentare von Blogbesuchern, die im Anschluss an einen Beitrag eingestellt wurden, haftet der Betreiber des Blogs grundsätzlich erst dann, wenn er trotz vorherigen Hinweises auf den Rechtsverstoß die Löschung des beanstandeten Beitrages verweigert (unmittelbare Verantwortlichkeit). Ein unabhängiger Domain-Betreiber, der nicht mit dem Blog-Betreiber identisch ist, sondern lediglich die Domain als Plattform für verschiedene Blog-Anbieter betreibt, haftet grundsätzlich ebenso nur als mittelbar Verantwortlicher. Entsprechendes gilt für den Admin-C einer Domain.


Haftungsfälle

Häufig ergeben sich aus den nachfolgenden Rechtsverletzungen Haftungsfälle:

  • Blog-Beiträge oder Kommentare verletzen Dritte ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
  • Blog-Beiträge oder Kommentare enthalten ungenehmigte Inhalte Dritter bzw. keine Quellenangabe und verletzen Urheberechte Dritter.
  • Blog-Beiträge oder Kommentare mit kommerziellem Hintergrund enthalten unlauteren Äußerungen und stellen eine Wettbewerbsverletzung dar, z.B. Nichtkennzeichnung als Werbung.
  • Domain, unter der Blog veröffentlicht ist, kann Namens- und/oder Markenrechte Dritter verletzten.
  • Sonstige Medieninhalte des Blogs enthalten Rechtsverletzungen, z.B. fehlende Anbieterkennzeichnung, unerlaubt kopierte Bilder, unzulässige Bannerwerbung etc.

Gegen den Haftenden kommen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Gegendarstellung oder Widerruf in Betracht. Diese Ansprüche sind insbesondere im BGB, UrhG, MarkenG, UWG geregelt.

Karoline Nutz
Rechtsanwältin für IT-Recht

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke