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Kurzarbeit – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Nach mittlerweile schon über 10 Jahren andauerndem Wachstumszyklus mit steigenden Beschäftigungszahlen zeichnet sich eine Kehrtwende ab. Zumindest deuten alle Indikatoren auf eine Rezession hin, deren Risiken und Auswirkungen bisher noch nicht zu übersehen sind.

In der aktuellen Diskussion rund um Rezession und Kurzarbeit lässt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Begriffe wie das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ fallen, welches die Ermöglichung von Kurzarbeit, gepaart mit Qualifikationsmaßnahmen erleichtern und effizienter gestalten soll. In diesem Zusammenhang soll einmal kurz auf die derzeit geltenden wichtigsten Aspekte der Kurzarbeit hingewiesen werden.

Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einseitig anordnen?
Kurzarbeit kann vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig angeordnet werden. Eine Rechtsgrundlage muss sich zumindest aus einer der folgenden Konstellationen ergeben:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Vereinbarung mit einzelnem Arbeitnehmer
  • gegebenenfalls Änderung des Arbeitsvertrages nach Änderungskündigung
  • gesetzlicher Sonderfall bei beachsichtiger Massenentlassung

Wann kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter beantragen?
Der Arbeitgeber kann Kurzarbeitergeld für die betroffenen Arbeitnehmer beim Arbeitsamt beantragen, wenn insbesondere ein „erheblicher Arbeitsausfall“ nach § 96 Abs. 1 SGB III vorliegt, der dann gegeben ist, wenn

  • er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,
  • er vorübergehend ist,
  • er nicht vermeidbar ist und
  • für mind. 1/3 der betroffenen Arbeitnehmer mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts wegfällt.
  • Kurzarbeitergeld kann auch der Betriebsrat beantragen, nicht hingegen die einzelnen Mitarbeiter.

Wie muss ein solcher Antrag aussehen?
Der zuständige Sachbearbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit muss davon überzeugt sein, dass die obigen Voraussetzungen vorliegen und insbesondere der Arbeitsausfall innerhalb von höchstens 12 Monaten behoben werden kann. Es kommt somit darauf an, wie schlüssig der Antrag begründet wird und ob der Arbeitsausfall ausreichend dargelegt wird. So sind zum Beispiel Year-to-Year-Angaben hinsichtlich der Arbeitsauslastung der Mitarbeiter zu empfehlen und z.B. Erläuterungen dazu, mit welchen vom Arbeitgeber bereits getroffenen Maßnahmen der Arbeitsausfall nach der vorübergehenden Zeit behoben sein soll.


Was wir für Sie tun

  • Prüfung der Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzarbeit
  • Hilfestellung bei der Begründung des Antrages an die Agentur für Arbeit

Gerne lassen wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch eine Checkliste zukommen – sprechen Sie uns an!


Jasmin Braunisch                    Natalia Dinnebier
-Rechtsanwältin-                     -Rechtsanwältin-

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de