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Abmahnung wegen unzutreffender bzw. fehlender Registrierung im Batterieregister

Werden Batterien nicht oder nicht richtig registriert, unterliegen sie einem Verkehrsverbot. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ermöglicht es Wettbewerbern, die Falschregistrierung im Rahmen einer Abmahnung zu beanstanden.

Über eine entsprechende Abmahnung hatte das OLG Frankfurt zu entscheiden (Urteil v. 28. Februar 2019, Az.: 6 U 181/17). Zwischen den Parteien war strittig, ob Batterien für Fahrzeuge, mit denen Kinder selbst fahren können (Kinderautos), „Gerätebatterien“ oder „Industriebatterien“ im Sinne des Batteriegesetzes sind.

Das OLG Frankfurt ordnete die Batterien im konkreten Fall als „Industriebatterien“ ein – anders als der Beklagte, der die streitgegenständlichen Batterien als „Gerätebatterien“ registriert hatte.

Der Beklagte wurde folglich verurteilt, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf von Batterien und/oder Akkumulatoren, so wie geschehen über dessen Online-Shop an Verbraucher zu Zwecken des Wettbewerbs diese anzubieten, zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen, ohne hierfür zuvor bei den nach Gesetz zuständigen Register registriert worden zu sein (…)“.

Der Beklagte hatte sich hinsichtlich der Einordnung der streitgegenständlichen Batterien vorab beim zuständigen Umweltbundesamt „schlau“ gemacht und die Auskunft erhalten, es handle sich wohl um Gerätebatterien.

In Zweifelsfällen sei aber von Industriebatterien auszugehen, so das Gericht. Eine „fachliche Stellungnahme“ des Umweltbundesamt enthalte keinen verbindlichen Regelungsgehalt.

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de