Seit dem 19.10.2017 müssen Autofahrer höhere Geldbußen fürchten, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Im Herbst dieses Jahres wurden bereits flächendeckende Polizeikontrollen durchgeführt, in deren Fokus jedoch nicht die Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen stand, sondern die Aufdeckung von fahrfremden Beschäftigungen, u.a. auch der Handynutzung am Steuer. Für viele Autofahrer gehört das Verwenden des Handys bzw. des Smartphones während der Autofahrt z.B. um Nachrichten zu lesen oder zu verschicken, als Navigationsgerät oder schlicht zum Musik hören oder als Uhr indes zum Standard. Umso größer ist das Unverständnis, wenn im Rahmen einer Polizeikontrolle eine unzulässige Handynutzung festgestellt wird.
Was versteht man eigentlich unter dem „Benutzen“ im rechtlichen Sinne? § 23(1a) StVO besagt dazu Folgendes: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Damit stellt bereits das bloße Halten von Handy bzw. Smartphone in der Hand oder das in die Handnehmen (z.B. um die Urzeit nachzuschauen oder Nachrichten zu lesen) bei laufendem Motor (z.B. im Stau) eine im rechtlichen Sinne unzulässige Nutzung dar. Man muss mit dem Handy nicht telefonieren!
Rechtlich verboten während der Autofahrt für den Fahrer sind somit:
- Nutzung des Handys als Telefon, unabhängig davon, ob eine Verbindung zu Stande kam, auch nicht über eine im Handy vorhandene Freisprecheinrichtung
- Wegdrücken eines eingehenden Anrufs
- Nutzung des Handys als Navigationsgerät (google maps etc.) bzw. als Uhr
- Nutzung des Handys als Organizer, um Termine nachzuschauen
- Versenden einer SMS/WhatsApp-(Sprach)Nachrich
- Nutzung als Notizbuch
- Nutzung als Diktiergerät
- Versenden von E-Mails
- Lesen von Nachrichten / Surfen im Internet
- Das ans Ohr-Halten des Handys, um Musik zu hören
- Das ans Ohr-Halten des Handys, um zu hören, ob es ausgeschaltet ist, bzw. um das Handy zu verlegen
Was viele nicht wissen: Auch Radfahrer können eine Geldbuße kassieren, wenn sie beim Radfahren ihr Handy benutzen!
Tatbestand | Höhe des Bußgeldes | Punkte im FAER | Fahrverbot |
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz) | EUR 100,00 | 1 | kein |
… mit Gefährdung | EUR 150,00 | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | EUR 200,00 | 2 | 1 Monat |
Das Handy beim Radfahren benutzt | EUR 55,00 | kein | kein |
N. Dinnebier
Rechtsanwältin