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Umwandlung von Limiteds (Ltd.) – Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Der bevorstehende Brexit kann sich negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Hiervon betroffen sind insbesondere Unternehmen in der Rechtsform der „private company limited by shares“ (Ltd.). Mit der Wirksamkeit des Brexits verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in der BRD nicht mehr als solche anerkannt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass die betreffenden Gesellschaften als GbR, OHG oder bei Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter dieser als Einzelkaufmann behandelt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass die Gesellschafter dieser Gesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Firmen mit Eintritt des Brexits persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften werden und die Haftungsschranke der Ltd. damit wegfallen wird. Diesem soll mit dem aktuelle Referentenentwurf des „vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes“ entgegengewirkt werden.

Bundestrat und Bundestag haben nunmehr das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzesbeschlossen. Dieses ermöglicht vom Brexit betroffenen Unternehmen den Wechsel in eine inländische Rechtsform mit beschränkter Haftung und damit die Vermeidung der persönlichen Haftung. Hierbei wurden  die Regelungen des § 122a ff. Umwandlungsgesetz um Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften ergänzt.

Sind Sie Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer Limited oder anderen britischen Gesellschaftsform mit Verwaltungssitz in Deutschland, dann unterstützen wir Sie als Anwälte für Gesellschaftsrecht gerne dabei, Ihnen einen geordneten Wechsel in eine deutsche Gesellschaftsform zu ermöglichen.

 

Axel Steiner
Rechtsanwalt
für Gesellschaftsrecht

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke

Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de