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EuGH kippt HOAI-Regelung zu Mindest- und Höchstsätzen

In einem Urteil vom 04.07.2019 stellte der EuGH fest, dass das in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelte Verbot, die dort festgelegten Mindestsätze zu unterschreiten sowie die dort festgelegten Höchstsätze zu überschreiten, gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.

Was ändert sich dadurch gegenüber der bisherigen Rechtslage?

Hatten ein Architekt und sein Auftraggeber eine Honorarvereinbarung getroffen, in welcher die in der HOAI geregelten Mindestsätze unterschritten wurden, so konnte sich der Architekt bislang i.d.R. auf die Unwirksamkeit dieser Honorarvereinbarung berufen und trotzdem nach den Mindestsätzen abrechnen. Umgekehrt konnte sich der Auftragnehmer im Falle einer Honorarvereinbarung, die zu einer Überschreitung der Höchstsätze führte, i.d.R. darauf berufen, maximal den Höchstsatz gem. HOAI bezahlen zu müssen.

Beides wird zukünftig so nicht mehr möglich sein. Architekt und Auftraggeber sollten daher nun umso mehr darauf achten, möglichst klare schriftliche Regelungen zur Höhe des vereinbarten Honorars zu treffen und insbesondere darauf achten, dass die Höhe des Honorars für sie in jedem Fall passend ist.

Der deutsche Gesetzgeber ist nun in der Pflicht, die Regelungen der HOAI so anzupassen, dass diese den Vorgaben des EuGH entsprechen. Bis dahin dürfen die nationalen Gerichte diejenigen Regelungen der derzeit gültigen HOAI, die gegen europäisches Recht verstoßen, nicht mehr anwenden.

  Ulla Böhler
– Rechtsanwältin für Baurecht –

Online-Vortrag: 18.11.2025 – Aktuelles zur Produktsicherheit und Produkthaftung aus Unternehmersicht

Online-Vortrag: RA Görtz / IHK Karlsruhe am 18.11.2025 von 15.00-17.00 Uhr

Das europäische Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht ist spätestens seit Ende 2024 mit Geltung der neuen Produktsicherheitsverordnung 2023/988/EU sowie Erlass der neuen Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853/EU aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik fordern von allen Wirtschaftsakteuren vielfältige Anstrengungen, um sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen und damit verbundene Haftungsrisiken nach Zivilrecht, öffentlichem Marktaufsichtsrecht und Strafrecht für Ihr Unternehmen und die handelnden Personen, möglichst gering zu halten.

Produktsicherheit beginnt idealerweise zu Beginn der Entwicklungsphase in einem ständigen Zusammenspiel der jeweiligen Fachbereiche Ihres Unternehmens. Um hierzu zum einen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können und in nicht zu 100 % vermeidbaren Produktsicherheitsfällen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist das bestehende Compliance System zu überprüfen und zu einem vollwirksamen „Product Compliance Management Systems“ weiterzuentwickeln.

Der Fachvortrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Produktsicherheitsrecht wie auch den neuen Produkthaftungsregelungen aus Unternehmersicht mit Praxisbespielen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Anmeldungen bitte gerne unter:
https://veranstaltungen.karlsruhe.ihk.de/b?p=produktsicherherheitprodukthaftung

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

Weihnachtsaktion Görtz Legal 2024 – Spende statt Geschenke