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28. März 2019 - erstellt von Dominik Görtz
Schadensersatz wegen Beratungsfehler: Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen einem Hersteller einer technischen Anlage und einem Planer eines Gebäudes

OLG Düsseldorf 5. Zivilsenat, Urteil vom 12.04.2018 – I-5 U 50/161.

Hersteller einer technischen Anlage und Planer eines Gebäudes treten im Regelfall nicht in Rechtsbeziehungen zueinander. Auch wenn der Hersteller eigene Kontakte zu dem Planer aufnimmt, lassen Informationen, die er dabei gibt, nur unter besonderen Voraussetzungen den Schluss auf eine rechtsgeschäftliche Erklärung zu (vgl. BGH, 19.03.1992 – III ZR 170/90). 2. Im Einzelfall ist ein selbstständiger Beratungsvertrag anzunehmen, wenn für einen Gerätehersteller erkennbar ist, dass ein Planer, für den erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen, sich auf seine Angaben und Auskünfte verlässt, ein eigenes wirtschaftliche Interesse des Herstellers an einem Geschäftsabschluss besteht und er weit über die übliche Beratung eines Verkäufers hinsichtlich seines Produkts hinausgeht (hier: Konzeptvorschläge, Formulierung von Ausschreibungstexten und Kostenanschlägen).

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