Um rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen Einhalt zu gebieten, hat das Bundeskabinett am 15.05.2019 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Die mit diesem Entwurf vorgeschlagenen Regeln zielen auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch ab, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
– gesteigerte Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen;
– Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen;
– mehr Transparenz und
– vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen.
Der Abmahnende kann so zum Beispiel keinen Aufwendungsersatz mehr bei Abmahnungen von „online“ begangenen Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten verlangen. Dies gelte für Verstöße aller Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und schließe datenschutzrechtliche Informationspflichten ein. Darüber hinaus ist nach dem Gesetzesentwurf der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen Verstößen gegen sonstige Datenschutzverstöße ausgeschlossen.
Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse, wie zum Beispiel Automobilen, soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt. Dies dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels.