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10. September 2020 - erstellt von Dominik Görtz
Facebook muss Erben Vollzugriff auf Accountinhalte ermöglichen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden – Facebook muss den Erben einer verstorbenen Nutzerin Vollzugriff auf das Benutzerkonto gewähren. Die Erben müssen – mit Ausnahme der aktiven Nutzung des Accounts – alle Inhalte einsehen können wie die ursprüngliche Kontoberechtigte selbst.

Facebook ist durch – vom BGH (Urt. v. 12.07.2018 – III ZR 183/17) bestätigtes – rechtskräftig gewordenes Urteil des LG Berlin vom 17.12.2015 verurteilt worden, den Eltern einer verstorbenen Nutzerin als Erben Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten ihrer Tochter zu gewähren. Facebook hat den Erben daraufhin einen USB-Stick übermittelt, der eine PDF-Datei mit mehr als 14.000 Seiten aus dem von der Verstorbenen geführten Konto enthält.

Nach Auffassung des BGH haben ist den Erben nicht nur Zugang zu den im Benutzerkonto vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Den Erben ist darüber hinaus die Möglichkeit einzuräumen ist, vom Benutzerkonto selbst und dessen Inhalt auf dieselbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können, wie es die ursprüngliche Kontoberechtigte bzw. Nutzerin konnte.

BGH Urteil vom 27.08.2020 – Az. III ZB 30/20

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