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31. Januar 2019 - erstellt von Dominik Görtz
27.03.2019 IHK Böblingen – Verpackungsgesetz

Ab dem 01. Januar 2019 gilt das neue, pflichtenreiche Verpackungsgesetz (VerpackG).

Der Gesetzgeber hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Neuregelungen die Recyclingquoten bei verschiedenen Arten von Verpackungsmaterialien wie beispielsweise Pappe oder Kunststoffen zu erhöhen und das gesamte Abfallaufkommen zu reduzieren.

Dies erfolgt nicht ohne Konsequenzen für Hersteller und Händler. Diese müssen sich in ein Verpackungsregister eintragen lassen und jährlich angeben wie viele Verpackungen sie in Deutschland verkaufen.

Auch die dualen Systeme informieren die Zentrale Stelle Verpackungsregister über die Verpackungen, die von den Herstellern bei ihnen lizenziert wurden. So soll abgeglichen und damit sichergestellt werden, dass das Recycling auch tatsächlich für die gesamte Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bezahlt wurde.

Frau Rechtsanwältin Braunisch gibt Ihnen am 27.03.2019 bei der IHK Böblingen guten Überblick darüber, wer von diesen Neuerungen betroffen ist und unter welchen Voraussetzungen, welche Pflichten zu erfüllen sind.

Anmeldungen haben bitte direkt über die IHK Böblingen zu erfolgen.

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