Neue Gesetze 2018 – Auswirkungen für das Bauvertragsrecht und die kaufrechtliche Mängelhaftung im Handelsverkehr
Am 01.01.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Die Reform brachte zahlreiche gewichtige Neuregelungen im Bereich des Werk- und Bauvertragsrechts mit sich. Zudem wurde der Regress des Handwerkers gegenüber seinem Baustofflieferanten bei Lieferung mangelhafter Baustoffe erleichtert. Im Rahmen der Veranstaltung werden wir uns u.a. damit befassen, welche Konsequenzen sich durch die gesetzlichen Neuregelungen für Handwerker, Bauunternehmer und Baustofflieferanten ergeben haben.
Wesentliche Inhalte:
- Neuregelungen im Werk- und Bauvertragsrecht
- Neuregelungen zur Haftung wg. mangelhafter Baustoffe
- Rechtl. Entwicklungen im ersten Jahr nach der Reform
- Gestaltungsmöglichkeiten für Handwerker, Bauunternehmer und den Baustoffhandel
- Erkennen von Chancen und Risiken der Reform
- Praxistipps zum Umgang mit den Neuregelungen
- Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Unternehmen aus dem Bereich der Bauwirtschaft (z.B. Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Bauträger und Baustofflieferanten)
Referenten:
RA D. Görtz – Fachbereich Kaufrecht, Wirtschaftsvertragsrecht, Produkthaftung
RAin U. Böhler – Fachbereich Baurecht