
Rechtsanwalt Steiner ist seit 2009 als Anwalt zugelassen. Nach seiner mehrjährigen Station als Rechtsanwalt in einer auf Gesellschaftsrecht, Erb- und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei hat er sich 2014 mit Schwerpunkten im Gesellschafts- und Erbrecht der Wirtschaftskanzlei Görtz Legal angeschlossen.
Rechtsanwalt Steiner berät Unternehmen aus dem Mittelstand in sämtlichen Fragen der Unternehmensgründung, des Unternehmenskaufs sowie der Unternehmensnachfolge wie auch in Fragen der unternehmensinternen Auseinandersetzung, u.a. bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Rechtsanwalt Steiner berät zudem Privatpersonen in Nachfolgeangelegenheiten u. a. bei der Testamentserrichtung oder in der Nachlassauseinandersetzung.
Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung in den nachfolgenden Angelegenheiten
- Erbengemeinschaften
- Handelsvertreterrecht
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Pflichtteilsrecht
- Stiftungs- & Vereinsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Umstrukturierung
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Steiner hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht sowie Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsanwalt Steiner war als Referent unter anderem tätig für:
- Handwerkskammer der Region Stuttgart
- IHK Region Stuttgart
- Wirtschaftsförderung der Region Heilbronn
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