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Gesellschafterlistenverordnung – Die neue Gesellschafterliste

 

Voraussichtlich zum 01. Juli oder 01.August 2018 wird die Gesellschafterlistenverordnung in Kraft treten, welche Neuerungen zur Errichtung von Gesellschafterlisten enthält. So werden durch die Verordnung insbesondere die Angaben zur Nummerierung der GmbH-Geschäftsanteile und zu den Prozentangaben präzisiert sowie eine neuerliche Veränderungsspalte eingeführt.

„Neuerungen“

  1. Eine für einen Geschäftsanteil einmal vergebene Nummer darf nicht für einen anderen Geschäftsanteil verwendet werden (Nummerierungskontinuität). Zur Bereinigung unübersichtlich gewordener Gesellschafterlisten dürfen Geschäftsanteile in einer Bereinigungsliste nummeriert werden.
  2. Die Gesellschafterliste ist um eine Veränderungsspalte zu ergänzen. In die Veränderungsspalte sollen eingetragen werden:
    a) die Teilung von Geschäftsanteilen,
    b) die Zusammenlegung von Geschäftsanteilen,
    c) die Einziehung von Geschäftsanteilen,
    d) die Kapitalerhöhung mit Ausgabe neuer Geschäftsanteile,
    e) die Kapitalerhöhung mit Aufstockung der Geschäftsanteile,
    f) die Kapitalherabsetzungen,
    g) der Anteilsübergang.
  3. Die im Zusammenhang mit der Beteiligungsquote darzulegenden Prozentangaben dürfen bis auf eine Dezimalstelle gerundet werden. Eine Abrundung auf 0,0 Prozent, 25,0 Prozent oder 50,0 Prozent ist nicht zulässig.

Mit Inkrafttreten der Gesellschafterlistenverordnung sind die von dieser gemachten Vorgaben bei der Errichtung neuerlicher Gesellschafterlisten zwingend zu berücksichtigen und umzusetzen, um eine rasche Eintragung der Änderung der Gesellschafterstruktur in das Handelsregister zu erreichen.

 

Axel Steiner
Rechtsanwalt

IHK Heilbronn-Franken & Görtz Legal: Webinar am 05.02.2025 – Erste Erfahrungen mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Veranstaltungsdetails:

Die Umsetzung der GPSR (General Product Safety Regulation – VO (EU) 2023/988) erweist sich als nicht ganz einfach, zumal es zu wenig für die Unternehmenspraxis nutzbare Literatur dazu gab.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR am 13.12.2024 soll das dreistündige Webinar (einschließlich 20-minütiger Pause) einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen geben.

Der Referent Dominik Görtz von der Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren im Produktsicherheitsrecht tätig und berät mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR.

Das kostenfreie Webinar richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen und findet am 05.02.2025 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Die Zugangsdaten zum Webinarraum erhalten Sie spätestens drei Tage vor dem Termin in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Webinar keine Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5588746/19461?terminId=19461

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Festanstellung Anwalt/Anwältin (m/w/d) im Zivilrecht

Görtz Legal berät mittelständische und größere Unternehmen aus Industrie und Handel sowie vermögende Privatpersonen in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht.

In den Bereichen der Produkthaftung und Produktsicherheit teilen wir gerne unsere langjährigen Erfahrungen im gemeinsamen Austausch und bieten die Gelegenheit zur Zusammenarbeit in Beratungsprojekten oder Unternehmens-Workshops.

Wir freuen uns immer über die Kontaktaufnahme gleichermaßen engagierter und motivierter Kollegen/innen für einen ersten gemeinsamen Austausch.

Bitte wenden Sie sich gerne an uns.

Dominik Görtz
Rechtsanwalt

0711 / 365 917 10

goertz@goertz-legal.de