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Rechtsanwalt für Privates Baurecht

Ob es um die Neuerrichtung eines kompletten Gebäudekomplexes oder um den Um- oder Anbau eines Familienheimes geht, eines haben die meisten Bauvorhaben gemeinsam:

Es wird ein Vertrag über etwas geschlossen, was so noch nicht existiert.

Dies macht zwar zum einen die Faszination des Bauens aus, birgt jedoch auf der anderen Seite von Anfang an ein gewisses Konfliktpotential, wie z.B. unterschiedliche Vorstellungen bei Auftraggeber und Auftragnehmer über die geschuldeten Leistungen bzw. das geschuldete Ergebnis, nicht eingeplante Veränderungen der äußeren Rahmenbedingungen oder Nachträge während des Bauvorgangs, etc.

Eine weitere Problematik besteht darin, dass die verschiedenen Gewerke eines Gebäudes durch unterschiedliche Personen ausgeführt werden, jedoch an den Schnittstellen ineinander greifen bzw. aufeinander aufbauen.

Es ist daher besonders wichtig, von Anfang an die Weichen richtig zu stellen.

Wir bieten Ihnen mit unseren langjährig im Baurecht spezialisierten Rechtsanwälten Beratungsleistungen in allen Phasen des Bauens an, von der Vertragsgestaltung über die Beratung in der Bauphase bis hin zur Durchsetzung von Vergütungs-, Schadenersatz- und/oder Mangelgewährleistungsansprüchen.

Selbstverständlich übernehmen wir hierbei neben der Beratung auch die außergerichtliche Vertretung und Prozessführung vor Gericht.

Unsere Beratungsleistungen im Einzelnen:

Beratungsthemen in den verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens

Vor Vertragsabschluss:

Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB (z.B. Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge, Handwerkerverträge, Subunternehmerverträge, etc.).

Während der Bauphase:

Baubegleitende Rechtsberatung und Vertretung (z.B. Umgang mit und Reaktion auf Bauzeitüberschreitungen, auftretende Mängel, Änderungsanordnungen, Bedenkenanmeldungen, Nachträge, Behinderungsanzeigen, Beweissicherungsmaßnahmen, etc.).

Bei Abschluss bzw. im Anschluss an die Bauphase:

  • Beratung und Vertretung im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Abnahme (z.B. Abnahmeverlangen, Abnahmefiktion, konkludente Abnahme, Abnahmeverweigerungsrechte,
    Mangelvorbehalt, Beweislastfragen),
  • Geltendmachung und Abwehr von Vergütungsansprüchen, Nachträgen,
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen,
    Regressansprüchen, Gesamtschuldnerausgleich, Vertragsstrafen,
  • etc.

Angrenzerfragen, bauphasenübergreifende Sonderthemen:

Angrenzerfragen:

  • Beratung und Vertretung bei Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung/ Überschreitung von Abstandsflächen zum Nachbarn (z.B. Überbau),
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit bestehenden oder einzutragenden Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Versorgungsleitungen,…) oder Baulasten (z.B. Abstandsflächen- oder Stellplatzbaulasten).

Sicherheiten im Bauvertragsrecht:

  • Gestaltung und Durchsetzung vertraglich vereinbarter Sicherheiten in Bauverträgen, wie z. B: Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften, etc.,
  • richtiger Einsatz von und richtiger Umgang mit gesetzlich geregelten Sicherungsrechten nach VOB/B, BGB, MaBV, u. a.

Beweissicherung:

Rechtliche Begleitung von Beweissicherungsmaßnahmen vor und nach Abnahme:

  • Taktische Überlegungen zur Art und Weise der Beweiserhebung: Privatgutachten, Schiedsgutachten, gerichtliches selbständiges Beweisverfahren, Sachverständigengutachten im gerichtlichen Hauptsacheverfahren,
  • Formulierung der richtigen Beweisfragen, Abwehr unzulässiger Fragestellungen,
  • Kritische Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten, Formulierung der richtigen Ergänzungsfragen, etc.

Rechtsschutzversicherung:

Bei rechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Bauen am Bestand (z.B. Sanierungs- und Umbaumaßnahmen) auftreten, kommt je nach Versicherungsvertrag und Fall u.U. eine Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung in Betracht.

Vertretung im gerichtlichen Verfahren:

Da im Baurecht meist eine Vielzahl von Personen an der Errichtung des Werkes mitwirkt, die wiederum auf unterschiedliche Weise vertraglich oder in sonstiger Weise mit einander verbunden sind, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prozessführung und Erörterung der Interessen der Mandantschaft notwendig. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei z.B.

  • die Ermittlung des zuständigen Gerichts, der in Frage kommenden Anspruchsgegner sowie der möglichen Prozessarten (z.B. Feststellungsklage, Leistungsklage, selbständiges Beweisverfahren,..), im Falle mehrerer Möglichkeiten Abwägung der Vor- und Nachteile des jeweiligen Vorgehens gemeinsam mit der Mandantschaft,
  • die Vertretung der rechtlichen Interessen des Mandanten in den vorbereitenden Schriftsätzen, in Verhandlungs- und Beweisaufnahmeterminen,
  • das Führen von Vergleichsverhandlungen vor Gericht und außerhalb des Gerichtssaals mit dem Ziel, schneller ein für den Mandanten interessengerechtes und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen,
  • die Vornahme von Streitverkündungen / taktische Überlegungen zum Beitritt als Streithelfer (wenn z.B. Regressansprüche gegen Subunternehmer in Betracht kommen).