Unsere Anwälte sind seit Jahren auf die Beratung im Arbeitsrecht spezialisiert.
Unser Anwälte im Arbeitsrecht sind langjährig erfahren in der Beratung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten für Unternehmen.
Beratung im Arbeitsrecht beginnt mit der Gründung eines Unternehmens und umfasst alle Fragen vom Abschluss bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Beratung und Vertragsgestaltung
- Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen,
- Flexible Arbeitszeitmodelle,
- Betriebliche Lohngestaltung: freiwillige Sonderleistungen, Bonuszahlungen und Zielvereinbarungen,
- Befristung, Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit,
- Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht.
Arbeitsrechtliches Konfliktmanagement
Wir begleiten unsere Mandanten im Arbeitsrecht ständig in Fragen der Abmahnung bzw. Kündigung. Dabei erzielen wir häufig gute Ergebnisse vor den Gerichten. Dazu gehört auch der Abschluss vorteilhafter Abfindungsvereinbarungen.
Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten
Wir übernehmen die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten. Unsere Kanzlei vertritt Sie rechtlich qualifiziert und effizient:
- Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung und Versetzung,
- Vertretung im Schlichtungsverfahren,
- Durchführung sozialversicherungsrechtlicher Statusfeststellungsverfahren,
- Betriebsratsanhörung,
- sonstige Maßnahmen der Betriebsverfassung
Personalabbaumaßnahmen und Betriebsübergang
Wir begleiten Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Personalstrukturierungen. Dazu gehört auch die umfassende anwaltliche Beratung beim Betriebsübergang und Unternehmenskauf.
Besonderer Beratungsumfang im Arbeitsrecht
Unsere Wirtschaftsanwälte führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat über den Sozialplan und Interessensausgleich.
- Outsourcing-, Re- und Umstrukturierungsvorhaben,
- Sozialplan und Interessensausgleich,
- Abfindung.
Unsere Anwälte im Arbeitsrecht übernehmen alle Aufgaben einer arbeitsrechtlichen Due Diligence.
Unser Team im Arbeitsrecht unterstützt Sie zudem bei der Dokumentation einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 KSchG oder der Unterrichtung zum Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 5 BGB.
- Betriebsänderungen, Betriebsschließungen und -Verlagerungen,
- Kurzarbeit und Massenentlassungen.
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
Die arbeitsrechtlichen Schutznormen sind in unterschiedlichen Gesetzen und Rechtsvorschriften enthalten.
Die Verantwortlichkeit für die Überwachung und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften obliegt dem Arbeitgeber. Verstöße werden in der Regel durch hohe Bußgelder oder Freiheitsstrafe sanktioniert.
Arbeitsrechtliche Compliance
Um mögliche Compliance-Risiken aufzudecken, führen wir auf Anfrage für unsere Mandanten regelmäßig eine arbeitsrechtliche Due Diligence durch. Im Anschluss sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen für arbeitsrechtliche Maßnahmen aus:
- Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung,
- Beschäftigtendatenschutz (BDSG),
- Auftraggeberhaftung nach MiLoG,
- Verstöße gegen das ArbZG,
- (verdeckte) Arbeitnehmerüberlassung,
- Scheinselbstständigkeit.